Falschparker auf dem Privatparkplatz

    Ein fremdes Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Stellplatz, blockiert die Zufahrt oder belegt einen Kundenparkplatz. Diese Situation kennen viele Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibende – und sie tritt häufiger auf, als man denkt. Ob Wohnanlage, Arztpraxis oder Supermarkt: Unbefugtes Parken auf privaten Flächen ist ein verbreitetes Problem, für das es verschiedene Lösungen gibt.

    Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten – von Sofortmaßnahmen über Ihre Rechte als Eigentümer bis hin zu den Kosten und Alternativen beim Abschleppen. Erfahren Sie, welche Schritte sinnvoll sind und wie Sie Falschparker schnell und ohne Konfrontation digital melden können.

    Was ist PARKcontrol24?

    PARKcontrol24 ist eine Plattform zur Meldung von Falschparkern auf privaten Parkflächen. Nutzer können Verstöße online oder per App dokumentieren, während PARKcontrol24 die weitere Bearbeitung übernimmt.

    Sofortmaßnahmen: Was Sie jetzt tun können

    Wenn Sie einen Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz entdecken, können Sie sofort handeln. Die wichtigsten ersten Schritte:

    • Fotografieren Sie das Fahrzeug mit gut lesbarem Kennzeichen, Datum und Uhrzeit.
    • Prüfen Sie, ob der Fahrer in der Nähe ist – falls ja, können Sie ihn höflich bitten, das Fahrzeug zu entfernen.
    • Dokumentieren Sie den Verstoß digital: Über PARKcontrol24 können Sie den Vorfall in weniger als 30 Sekunden online melden.
    • Falls eine Zufahrt oder Einfahrt blockiert ist und Sie Ihr Grundstück nicht verlassen können, ziehen Sie einen Abschleppdienst in Betracht.

    In den meisten Fällen ist eine digitale Meldung der schnellste und risikoärmste Weg. Erfahren Sie mehr darüber, was Sie bei Falschparkern auf dem Privatparkplatz tun können.

    Welche Rechte haben Eigentümer und Mieter?

    Als Eigentümer oder Mieter eines privaten Stellplatzes haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten, gegen Falschparker vorzugehen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind der Besitzschutz (§ 858 BGB), der Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) und die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen (§ 823 BGB).

    Zusätzlich kann bei korrekter Beschilderung eine Vertragsstrafe erhoben werden. Der BGH hat bestätigt, dass Vertragsstrafen in angemessener Höhe auf Privatparkplätzen wirksam sind, wenn ein gut sichtbares Hinweisschild angebracht ist.

    Einen vollständigen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten finden Sie unter Privatparkplatz – welche Rechte haben Eigentümer?

    Abschleppen: Kosten, Risiken, Alternativen

    Das Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs ist rechtlich möglich, aber in der Praxis mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die typischen Kosten liegen zwischen 150 und 300 Euro – Kosten, die Sie als Auftraggeber zunächst selbst tragen müssen.

    Hinzu kommen Haftungsrisiken, falls das Fahrzeug beim Transport beschädigt wird, und der Aufwand, die Kosten anschließend vom Halter zurückzufordern. Viele Eigentümer suchen daher nach einer günstigeren und risikoärmeren Alternative.

    Alle Details zu den Kosten und den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie unter Falschparker abschleppen lassen – Kosten und Ablauf.

    Falschparker melden: Der digitale Weg

    Statt abzuschleppen oder den Fahrer zu konfrontieren, können Sie Falschparker über PARKcontrol24 digital melden. Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden und ist für den Meldenden kostenfrei.

    Nach der Meldung übernimmt PARKcontrol24 die Halterermittlung und die Durchsetzung der Vertragsstrafe. Sie müssen den Fahrer nicht ansprechen und keinen Abschleppdienst beauftragen.

    Den genauen Ablauf der Meldung erfahren Sie unter Wie funktioniert das Melden von Falschparkern?

    Beschilderung: Warum ein Schild wichtig ist

    Ein Hinweisschild auf Ihrem Parkplatz ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Vertragsstrafe. Ohne Schild kommt in der Regel kein konkludenter Vertrag zustande – und eine Vertragsstrafe kann nicht durchgesetzt werden.

    Doch ein Schild allein reicht oft nicht aus, um Falschparker dauerhaft abzuschrecken. Erfahren Sie, warum die Kombination aus Beschilderung und Durchsetzung entscheidend ist: Privatparkplatz-Schild – reicht das aus?

    Dauerproblem: Ständig Fremdparker

    Wenn nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig fremde Fahrzeuge auf Ihrem Parkplatz stehen, reichen Einzelmaßnahmen oft nicht aus. In solchen Fällen ist eine systematische Lösung erforderlich.

    Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei dauerhaftem Fremdparken nachhaltig helfen: Ständig Fremdparker auf dem Parkplatz?

    Sonderfall: Einfahrt zugeparkt

    Wenn ein fremdes Fahrzeug Ihre Einfahrt oder Zufahrt blockiert, können Sie Ihr Grundstück möglicherweise nicht mehr erreichen oder verlassen. In dieser Situation gelten besondere Regeln – je nachdem, ob die Einfahrt im öffentlichen Verkehrsraum oder auf privatem Grund liegt.

    Alle Informationen und Handlungsoptionen finden Sie unter Einfahrt zugeparkt – was Sie jetzt tun können.

    Falschparker jetzt melden

    Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden. Online oder per App, ohne direkte Kontaktaufnahme mit dem Fahrer. Für den Meldenden kostenfrei.

    Jetzt Falschparker melden

    Häufige Fragen

    Grundsätzlich ja. Als Eigentümer oder berechtigter Besitzer können Sie einen Abschleppdienst beauftragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen müssen und ein Haftungsrisiko besteht, falls das Fahrzeug beim Transport beschädigt wird.
    In den meisten Fällen nicht. Unbefugtes Parken auf privaten Flächen ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die Polizei verweist in der Regel auf den Zivilrechtsweg. Eine Ausnahme besteht, wenn Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockiert werden.
    Die Kosten liegen typischerweise zwischen 150 und 300 Euro, zuzüglich möglicher Standgebühren. Sie müssen in Vorleistung gehen und die Kosten anschließend vom Halter zurückfordern.
    Ja. Auch als Mieter haben Sie ein Besitzrecht an Ihrem zugewiesenen Stellplatz und können gegen unbefugtes Parken vorgehen – sowohl durch Abschleppen als auch durch eine digitale Meldung.
    Die Meldung über PARKcontrol24 dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden. Sie benötigen lediglich ein Foto des Fahrzeugs und das Kennzeichen.
    Ja. Damit eine Vertragsstrafe wirksam erhoben werden kann, muss ein gut sichtbares Hinweisschild am Parkplatz angebracht sein, das die Nutzungsbedingungen und die Höhe der Vertragsstrafe benennt.
    Die Meldung eines Falschparkers über PARKcontrol24 ist für den Meldenden kostenfrei.
    PARKcontrol24 übernimmt die Halterermittlung und die weitere Bearbeitung. Sie müssen selbst keine weiteren Schritte unternehmen. Die Abwicklung erfolgt über PARKcontrol24.

    Die schnellste Art,
    Falschparker zu melden

    Schnell, übersichtlich und jederzeit – direkt vom Smartphone.

    • Vorgänge rechtssicher melden
    • Status jederzeit einsehen
    • In unter 30 Sekunden melden
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