Ein fremdes Fahrzeug blockiert Ihren privaten Stellplatz – und Sie überlegen, es abschleppen zu lassen. Doch bevor Sie einen Abschleppdienst beauftragen, sollten Sie wissen: Die Kosten sind erheblich, und Sie müssen in Vorleistung gehen. Viele Eigentümer von Privatparkplätzen suchen daher nach günstigeren Alternativen.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die typischen Abschleppkosten, die rechtliche Lage und die Alternativen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
PARKcontrol24 ist eine Plattform zur Meldung von Falschparkern auf privaten Parkflächen. Nutzer können Verstöße online oder per App dokumentieren, während PARKcontrol24 die weitere Bearbeitung übernimmt.
Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatparkplatz setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
Die reinen Abschleppkosten liegen in der Regel zwischen 150 und 300 Euro. Der genaue Preis hängt vom Anbieter, der Region und dem Fahrzeugtyp ab. Bei Sondereinsätzen (Nacht, Wochenende) können Zuschläge anfallen.
Wird das Fahrzeug auf einen Verwahrplatz gebracht, fallen zusätzliche Standgebühren an – typischerweise 10 bis 25 Euro pro Tag. Je länger das Fahrzeug nicht abgeholt wird, desto höher die Gesamtkosten.
Einige Abschleppdienste berechnen zusätzlich eine Anfahrtspauschale oder Verwaltungsgebühren. Diese können zwischen 30 und 80 Euro betragen.
Gesamtkosten im Überblick: Bei einem typischen Abschleppvorgang müssen Sie mit Gesamtkosten von 200 bis 400 Euro rechnen – Kosten, die Sie zunächst selbst tragen müssen.
Rechtlich gesehen muss der Halter des unbefugt abgestellten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen. Er hat durch das unbefugte Parken eine Besitzstörung begangen (§ 858 BGB), und der Parkplatzeigentümer hat einen Anspruch auf Erstattung der Beseitigungskosten.
In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus:
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Privatparkplatzeigentümer.
Als Grundstückseigentümer oder berechtigter Besitzer (z. B. Mieter mit zugewiesenem Stellplatz) dürfen Sie ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen. Die rechtliche Grundlage bildet § 858 BGB (Besitzstörung).
Beachten Sie jedoch:
Das Abschleppen ist zwar rechtlich möglich, aber in der Praxis mit erheblichen Risiken verbunden:
Statt einen Abschleppdienst zu beauftragen, können Sie den Falschparker über PARKcontrol24 digital melden. Die Meldung bietet mehrere Vorteile gegenüber dem Abschleppen:
Erfahren Sie im Detail, wie die Meldung von Falschparkern funktioniert.
Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden. Online oder per App. Für den Meldenden kostenfrei.
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