Falschparker abschleppen lassen – welche Kosten entstehen?

    Ein fremdes Fahrzeug blockiert Ihren privaten Stellplatz – und Sie überlegen, es abschleppen zu lassen. Doch bevor Sie einen Abschleppdienst beauftragen, sollten Sie wissen: Die Kosten sind erheblich, und Sie müssen in Vorleistung gehen. Viele Eigentümer von Privatparkplätzen suchen daher nach günstigeren Alternativen.

    Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die typischen Abschleppkosten, die rechtliche Lage und die Alternativen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

    Was ist PARKcontrol24?

    PARKcontrol24 ist eine Plattform zur Meldung von Falschparkern auf privaten Parkflächen. Nutzer können Verstöße online oder per App dokumentieren, während PARKcontrol24 die weitere Bearbeitung übernimmt.

    Typische Abschleppkosten im Überblick

    Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatparkplatz setzen sich aus mehreren Posten zusammen:

    Abschleppkosten

    Die reinen Abschleppkosten liegen in der Regel zwischen 150 und 300 Euro. Der genaue Preis hängt vom Anbieter, der Region und dem Fahrzeugtyp ab. Bei Sondereinsätzen (Nacht, Wochenende) können Zuschläge anfallen.

    Standgebühren

    Wird das Fahrzeug auf einen Verwahrplatz gebracht, fallen zusätzliche Standgebühren an – typischerweise 10 bis 25 Euro pro Tag. Je länger das Fahrzeug nicht abgeholt wird, desto höher die Gesamtkosten.

    Anfahrts- und Verwaltungskosten

    Einige Abschleppdienste berechnen zusätzlich eine Anfahrtspauschale oder Verwaltungsgebühren. Diese können zwischen 30 und 80 Euro betragen.

    Gesamtkosten im Überblick: Bei einem typischen Abschleppvorgang müssen Sie mit Gesamtkosten von 200 bis 400 Euro rechnen – Kosten, die Sie zunächst selbst tragen müssen.

    Wer zahlt die Abschleppkosten?

    Rechtlich gesehen muss der Halter des unbefugt abgestellten Fahrzeugs die Abschleppkosten tragen. Er hat durch das unbefugte Parken eine Besitzstörung begangen (§ 858 BGB), und der Parkplatzeigentümer hat einen Anspruch auf Erstattung der Beseitigungskosten.

    In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus:

    • Vorleistung durch den Eigentümer: Sie beauftragen den Abschleppdienst und bezahlen die Rechnung. Erst danach können Sie die Kosten vom Halter zurückfordern.
    • Halterermittlung notwendig: Um die Kosten einzufordern, müssen Sie zunächst den Fahrzeughalter ermitteln – was ohne behördliche Hilfe schwierig ist.
    • Zahlungsverweigerung: Viele Halter weigern sich zu zahlen. In diesem Fall bleibt nur der Rechtsweg – mit weiteren Kosten und ungewissem Ausgang.

    Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Privatparkplatzeigentümer.

    Wann ist das Abschleppen erlaubt?

    Als Grundstückseigentümer oder berechtigter Besitzer (z. B. Mieter mit zugewiesenem Stellplatz) dürfen Sie ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen. Die rechtliche Grundlage bildet § 858 BGB (Besitzstörung).

    Beachten Sie jedoch:

    • Das Abschleppen muss verhältnismäßig sein. Parkt das Fahrzeug nur wenige Minuten, wird ein Gericht das Abschleppen möglicherweise als unverhältnismäßig bewerten.
    • Sie sollten den Verstoß dokumentieren (Fotos mit Zeitstempel), bevor Sie den Abschleppdienst rufen.
    • Das Fahrzeug darf beim Abschleppvorgang nicht beschädigt werden. Andernfalls drohen Schadensersatzforderungen gegen Sie.
    • Ein Hinweisschild am Parkplatz (z. B. „Privatparkplatz – Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt") stärkt Ihre rechtliche Position erheblich.

    Risiken und Nachteile des Abschleppens

    Das Abschleppen ist zwar rechtlich möglich, aber in der Praxis mit erheblichen Risiken verbunden:

    • Hohe Kosten in Vorleistung: 200 bis 400 Euro, die Sie zunächst selbst bezahlen müssen.
    • Haftungsrisiko: Wird das Fahrzeug beim Abschleppen beschädigt, können Sie als Auftraggeber haftbar gemacht werden.
    • Kostenrisiko: Wenn der Halter nicht zahlt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen – oder müssen einen Anwalt einschalten.
    • Zeitaufwand: Die Rückforderung der Kosten erfordert Halterermittlung, Schriftverkehr und im Zweifel ein Gerichtsverfahren.
    • Keine langfristige Lösung: Das Abschleppen löst das Problem nur im Einzelfall. Gegen Wiederholungstäter oder systematisches Fremdparken hilft es nicht nachhaltig.

    Die Alternative: Falschparker digital melden

    Statt einen Abschleppdienst zu beauftragen, können Sie den Falschparker über PARKcontrol24 digital melden. Die Meldung bietet mehrere Vorteile gegenüber dem Abschleppen:

    • Keine Kosten für den Meldenden: Die Meldung ist kostenfrei. Es fallen keine Abschleppkosten an.
    • Kein Haftungsrisiko: Da das Fahrzeug nicht bewegt wird, besteht kein Risiko für Schadensersatzforderungen.
    • Schnell und einfach: Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden – online oder per App.
    • Halterermittlung inklusive: PARKcontrol24 übernimmt die Ermittlung des Fahrzeughalters.
    • Langfristige Wirkung: Wiederholte Verstöße werden dokumentiert, was eine nachhaltige Abschreckung bewirkt.

    Erfahren Sie im Detail, wie die Meldung von Falschparkern funktioniert.

    Falschparker jetzt melden – ohne Abschleppkosten

    Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden. Online oder per App. Für den Meldenden kostenfrei.

    Jetzt Falschparker melden

    Häufige Fragen

    Die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs liegen in Deutschland typischerweise zwischen 150 und 300 Euro. Hinzu kommen Standgebühren von 10 bis 25 Euro pro Tag, wenn das Fahrzeug nicht zeitnah abgeholt wird. Die Kosten variieren je nach Region, Tageszeit und Fahrzeugtyp.
    Grundsätzlich muss der Halter des Fahrzeugs die Kosten tragen, da er eine Besitzstörung (§ 858 BGB) begangen hat. Der Parkplatzeigentümer muss jedoch in Vorleistung gehen und die Kosten anschließend vom Halter zurückfordern – im Zweifel über den Rechtsweg.
    Ja. Über PARKcontrol24 können Falschparker digital gemeldet werden. Die Meldung ist für den Meldenden kostenfrei. PARKcontrol24 übernimmt die Halterermittlung und die weitere Bearbeitung, ohne dass Abschleppkosten anfallen.
    Ja. Auch als Mieter haben Sie ein Besitzrecht an Ihrem zugewiesenen Stellplatz (§ 858 BGB). Sie können einen Abschleppdienst beauftragen, wenn ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Stellplatz steht. Beachten Sie jedoch, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
    Wird das Fahrzeug beim Abschleppvorgang beschädigt, kann der Halter Schadensersatz fordern – möglicherweise von Ihnen als Auftraggeber. Dieses Haftungsrisiko ist einer der Hauptgründe, warum viele Eigentümer auf das Abschleppen verzichten und stattdessen eine digitale Meldung bevorzugen.

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    Falschparker zu melden

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