Ein fremdes Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Stellplatz. Dürfen Sie es abschleppen lassen? Können Sie eine Strafe erheben? Und ist die Polizei zuständig? Viele Eigentümer und Mieter von Privatparkplätzen kennen ihre Rechte nicht – und dulden das Fremdparken deshalb länger als nötig.
Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Rechtsgrundlagen und zeigt Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie tatsächlich haben.
PARKcontrol24 ist eine Plattform zur Meldung von Falschparkern auf privaten Parkflächen. Nutzer können Verstöße online oder per App dokumentieren, während PARKcontrol24 die weitere Bearbeitung übernimmt.
Ein Parkverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug ohne Erlaubnis des Berechtigten auf einer privaten Fläche abgestellt wird. Das gilt für:
Wichtig: Es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Anders als beim Parken im öffentlichen Straßenraum ist nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern Sie selbst als Eigentümer oder Besitzer.
Unbefugtes Parken auf Ihrem Grundstück stellt eine sogenannte „verbotene Eigenmacht" dar. Als Besitzer haben Sie das Recht, den störenden Zustand zu beseitigen – etwa durch das Abschleppen des Fahrzeugs. Dieses Recht steht nicht nur Eigentümern zu, sondern auch Mietern, denen ein Stellplatz vertraglich zugewiesen wurde.
Wenn ein Falschparker Ihr Grundstück wiederholt nutzt, können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Das bedeutet: Sie fordern den Halter auf, das Parken auf Ihrem Stellplatz künftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung kann eine Unterlassungserklärung oder gerichtliche Verfügung erwirkt werden.
Wenn Ihnen durch das Fremdparken ein konkreter Schaden entsteht – etwa weil Sie ein Ersatzparkplatz mieten mussten oder einen Kunden verloren haben – können Sie Schadensersatz vom Halter fordern.
Wenn auf Ihrem Parkplatz ein gut sichtbares Hinweisschild angebracht ist, das eine Vertragsstrafe androht, kommt durch das Befahren des Parkplatzes ein Vertrag zustande. Der BGH hat bestätigt, dass Vertragsstrafen in angemessener Höhe (bis ca. 30 Euro) auf diese Weise wirksam erhoben werden können.
Rechtlich möglich, aber kostspielig (150–300 Euro in Vorleistung) und mit Haftungsrisiken verbunden. Mehr dazu unter Abschleppkosten im Detail.
Voraussetzung ist ein korrekt formuliertes und gut sichtbares Hinweisschild. Die Vertragsstrafe wird direkt an den Halter gerichtet. PARKcontrol24 unterstützt Eigentümer bei der Durchsetzung.
Bei Wiederholungstätern kann eine anwaltliche Unterlassungserklärung wirksam sein. Beachten Sie jedoch die Anwaltskosten, die damit verbunden sind.
Die schnellste und kostengünstigste Option. Sie melden den Falschparker online, und PARKcontrol24 übernimmt die Halterermittlung und die Durchsetzung. Die Meldung ist für den Meldenden kostenfrei.
Bei Falschparkern auf Privatparkplätzen ist die Polizei in der Regel nicht zuständig. Es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit, für die der Eigentümer oder Besitzer selbst verantwortlich ist.
Es gibt zwei Ausnahmen:
In allen anderen Fällen werden Sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Erfahren Sie, was Sie bei Falschparkern auf dem Privatparkplatz tun können.
Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden. Online oder per App. Für den Meldenden kostenfrei.
Jetzt Falschparker meldenSchnell, übersichtlich und jederzeit – direkt vom Smartphone.
Kostenlos für iOS & Android

