Privatparkplatz – welche Rechte haben Eigentümer?

    Ein fremdes Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Stellplatz. Dürfen Sie es abschleppen lassen? Können Sie eine Strafe erheben? Und ist die Polizei zuständig? Viele Eigentümer und Mieter von Privatparkplätzen kennen ihre Rechte nicht – und dulden das Fremdparken deshalb länger als nötig.

    Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Rechtsgrundlagen und zeigt Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie tatsächlich haben.

    Was ist PARKcontrol24?

    PARKcontrol24 ist eine Plattform zur Meldung von Falschparkern auf privaten Parkflächen. Nutzer können Verstöße online oder per App dokumentieren, während PARKcontrol24 die weitere Bearbeitung übernimmt.

    Wann liegt ein Parkverstoß auf einem Privatparkplatz vor?

    Ein Parkverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug ohne Erlaubnis des Berechtigten auf einer privaten Fläche abgestellt wird. Das gilt für:

    • Private Stellplätze, die einem bestimmten Mieter oder Eigentümer zugewiesen sind
    • Kundenparkplätze, die zeitlich begrenzt oder an eine Nutzungsbedingung geknüpft sind
    • Gewerbeflächen mit ausgeschildertem Parkverbot für Nichtberechtigte
    • Zufahrten und Einfahrten auf privatem Grund

    Wichtig: Es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Anders als beim Parken im öffentlichen Straßenraum ist nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern Sie selbst als Eigentümer oder Besitzer.

    Ihre Rechte als Eigentümer – die Rechtsgrundlagen

    Besitzschutz (§ 858 BGB)

    Unbefugtes Parken auf Ihrem Grundstück stellt eine sogenannte „verbotene Eigenmacht" dar. Als Besitzer haben Sie das Recht, den störenden Zustand zu beseitigen – etwa durch das Abschleppen des Fahrzeugs. Dieses Recht steht nicht nur Eigentümern zu, sondern auch Mietern, denen ein Stellplatz vertraglich zugewiesen wurde.

    Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

    Wenn ein Falschparker Ihr Grundstück wiederholt nutzt, können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Das bedeutet: Sie fordern den Halter auf, das Parken auf Ihrem Stellplatz künftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung kann eine Unterlassungserklärung oder gerichtliche Verfügung erwirkt werden.

    Schadensersatz (§ 823 BGB)

    Wenn Ihnen durch das Fremdparken ein konkreter Schaden entsteht – etwa weil Sie ein Ersatzparkplatz mieten mussten oder einen Kunden verloren haben – können Sie Schadensersatz vom Halter fordern.

    Vertragsstrafe (BGH Az. XII ZR 277/12)

    Wenn auf Ihrem Parkplatz ein gut sichtbares Hinweisschild angebracht ist, das eine Vertragsstrafe androht, kommt durch das Befahren des Parkplatzes ein Vertrag zustande. Der BGH hat bestätigt, dass Vertragsstrafen in angemessener Höhe (bis ca. 30 Euro) auf diese Weise wirksam erhoben werden können.

    Welche Möglichkeiten haben Sie konkret?

    Abschleppen lassen

    Rechtlich möglich, aber kostspielig (150–300 Euro in Vorleistung) und mit Haftungsrisiken verbunden. Mehr dazu unter Abschleppkosten im Detail.

    Vertragsstrafe erheben

    Voraussetzung ist ein korrekt formuliertes und gut sichtbares Hinweisschild. Die Vertragsstrafe wird direkt an den Halter gerichtet. PARKcontrol24 unterstützt Eigentümer bei der Durchsetzung.

    Unterlassungserklärung fordern

    Bei Wiederholungstätern kann eine anwaltliche Unterlassungserklärung wirksam sein. Beachten Sie jedoch die Anwaltskosten, die damit verbunden sind.

    Digitale Meldung über PARKcontrol24

    Die schnellste und kostengünstigste Option. Sie melden den Falschparker online, und PARKcontrol24 übernimmt die Halterermittlung und die Durchsetzung. Die Meldung ist für den Meldenden kostenfrei.

    Ist die Polizei zuständig?

    Bei Falschparkern auf Privatparkplätzen ist die Polizei in der Regel nicht zuständig. Es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit, für die der Eigentümer oder Besitzer selbst verantwortlich ist.

    Es gibt zwei Ausnahmen:

    • Eine Feuerwehrzufahrt oder ein Rettungsweg wird blockiert – hier greift die Polizei ein.
    • Es liegt eine Straftat vor (z. B. vorsätzliche Sachbeschädigung an der Parkfläche).

    In allen anderen Fällen werden Sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Erfahren Sie, was Sie bei Falschparkern auf dem Privatparkplatz tun können.

    Falschparker jetzt melden – Ihre Rechte durchsetzen

    Die Meldung dauert in der Regel weniger als 30 Sekunden. Online oder per App. Für den Meldenden kostenfrei.

    Jetzt Falschparker melden

    Häufige Fragen

    Als Eigentümer haben Sie das Besitzrecht (§ 858 BGB), den Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) und die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen (§ 823 BGB). Wenn ein Hinweisschild mit Vertragsstrafe angebracht ist, kann zusätzlich eine Vertragsstrafe erhoben werden.
    Sie dürfen einen Abschleppdienst beauftragen, um das Fahrzeug entfernen zu lassen. Das eigenmächtige Verschieben oder Beschädigen des Fahrzeugs ist nicht erlaubt. Der Abschleppvorgang muss verhältnismäßig sein und dokumentiert werden.
    Ja. Auch als Mieter haben Sie ein Besitzrecht an Ihrem zugewiesenen Stellplatz und können gegen unbefugtes Parken vorgehen – sowohl durch Abschleppen als auch durch eine digitale Meldung über PARKcontrol24.
    In den meisten Fällen nicht. Unbefugtes Parken auf privaten Flächen ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die Polizei verweist in der Regel auf den Zivilrechtsweg. Nur wenn Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten blockiert werden, greift die Polizei ein.
    Der BGH hat Vertragsstrafen von bis zu 30 Euro als angemessen bestätigt (BGH Az. XII ZR 277/12). Die Höhe muss auf dem Hinweisschild klar ersichtlich sein. Voraussetzung ist, dass das Schild gut sichtbar angebracht ist und der Fahrer den Parkplatz freiwillig befährt.

    Die schnellste Art,
    Falschparker zu melden

    Schnell, übersichtlich und jederzeit – direkt vom Smartphone.

    • Vorgänge rechtssicher melden
    • Status jederzeit einsehen
    • In unter 30 Sekunden melden
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